Kostenlose Streitschlichtung
Sollte bei Ihrer Bestellung doch einmal ein Problem auftreten, dass die KonsumentInnen nicht direkt mit dem Kundenservice der Firma lösen können, tritt das Gütezeichen mit dem Unternehmen in Kontakt. Durch die Eingabe einer Beschwerde wird ein kostenloses außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren eingeleitet. In fast allen Fällen (99 %) können die Unstimmigkeiten zwischen Unternehmen und KäuferInnen innerhalb kurzer Zeit (2 bis 5 Werktage) gelöst werden. Die außergerichtliche Streitschlichtungsstelle beurteilt die Beschwerde auf der Basis bestehender Gesetze und informiert beide Geschäftspartner über die optimalste Lösung. Alle Gütezeichen-Unternehmen sind vertraglich verpflichtet den Empfehlungen der außergerichtlichen Streitschlichtungstelle nach den Verfahrensrichtlinien für ein Streitschlichtungsverfahren innerhalb der vorgegebenen Frist Folge zu leisten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird ein Ausschlussverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.











