Was ist Gewährleistung?

Der Begriff Gewährleistung steht für Ihre Ansprüche als Verbraucher, wenn der Verkäufer einen mangelhaften Kaufgegenstand geliefert hat. Im Kern geht es um die Frage, ob eine Sache zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel hat oder ob z. B. die Anlage für einen später eintretenden Mangel bereits bestand.

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Wann liegt ein Mangel vor?

Voraussetzungen und idealtypische Fälle für einen Sachmangel:

  • Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit: Die Kaufsache eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte/gewöhnliche Verwendung oder sie weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art nicht üblich ist
  • Falschlieferung: Der Käufer erhält eine andere als die bestellte Sache
  • Fehlerhafte Montage: Durch unsachgemäße Montage durch den Verkäufer oder durch unsachgemäße Montage aufgrund einer fehlerhaften Montageanleitung

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Wie lange habe ich einen Anspruch auf Gewährleistung?

Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zwei Jahre ab dem Erhalt der Ware (nur bei Gebrauchtwaren darf ein Händler die Frist auf 12 Monate verkürzen).

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Wer muss beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt?

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird per Gesetz vermutet, dass der Mangel (oder dessen Voraussetzung/Anlage) bereits beim Erhalt der Ware bestand.

Der Unternehmer hat das Recht das Gegenteil zu beweisen.

Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so müssen Sie als KundIn beweisen, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft gewesen ist.

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Welche Rechte habe ich bei Vorliegen eines Mangels, also im Gewährleistungsfall?

Wenn der gekaufte Artikel mangelhaft ist, können Sie zunächst nur verlangen, dass der Verkäufer wahlweise den Artikel repariert oder stattdessen einen fehlerfreien Artikel liefert. Der Verkäufer kann die Reparatur verweigern, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten verbunden sind. Im Falle der Verweigerung wegen zu hoher Kosten muß er aber auf seine Kosten ein neues Produkt liefern.

Der Händler kann die Gewährleistungsansprüche weder ausschließen noch wesentlich einschränken.

Er haftet in jedem Fall für die Mängelfreiheit der Ware, auch wenn er nicht der Hersteller ist.

Unter besonderen Voraussetzungen haben Sie folgende Ansprüche:

  • Anspruch auf Minderung des Kaufpreises sowie Anspruch auf Schadensersatz
  • Wandlung des Kaufvertrags (Rückabwicklung)

Voraussetzungen für diese Ansprüche sind:

  • der Verkäufer verweigert den Austausch oder die Verbesserung oder
  • die von Ihnen gesetzte Frist für die Nacherfüllung ist abgelaufen oder
  • zwei Nacherfüllungsversuche sind fehlgeschlagen

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Wie unterscheidet sich die Garantie von der Gewährleistung?

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige und frei gestaltbare Leistung des Herstellers (nicht zwangsläufig auch des Händlers).

Die Dauer der Garantiefrist beträgt in der Regel zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren. Oft gehen die Leistungen, die sich hinter der Garantie verbergen über den Umfang der Gewährleistung hinaus.
Bei der Garantie haftet der Hersteller dafür, dass während der Garantiedauer z. B. bestimmte Eigenschaften bestehen bleiben, keine Fehler auftreten etc. Durch die Garantie haben Sie das Recht, eine vom Hersteller definierte Leistung einzufordern, falls innerhalb der Garantiefrist ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Beispiele:

  • Vor-Ort-Reparaturservice
  • Nachkaufgarantie
  • Mobilitätsgarantie
  • Reparaturgarantie usw.

Im Normalfall sind diese Leistungen, an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Garantie beinhaltet - anders als bei Mängelansprüchen - grundsätzlich keine weitergehenden Rechte (Minderung, Wandlung usw.).

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