Gerichtsstand

Der Nutzer des Gütezeichens sieht in seinen Geschäftsbedingungen vor, dass für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag zumindest auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers zuständig ist und die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind.