Gütezeichen News Index
Neufassung des Widerrufsrechts für deutsche Verbraucher tritt am 11.6.2010 in Kraft
EuGH-Entscheid bringt Gewissheit: Beim Widerruf dürfen die Hinsendekosten nicht auf den deutschen Verbraucher abgewälzt werden!
Die Frage, wer bei Ausübung des Widerrufsrechts die Kosten der Hinsendung zu tragen hat, ist nun abschließend vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantwortet worden. Damit steht fest: Wenn ein Verbraucher das Widerrufsrecht ausübt, darf ihm der Händler die Hinsendekosten nicht in Rechnung stellen.
Der EuGH erklärt dazu, dass davon abweichende Regelungen, den Verbraucher tendenziell von der Nutzung des Widerrufsrechts abhalten und so gegen die entsprechende europäische Richtlinie verstoßen.
Hier finden Sie den Beschluss des EuGH C-511/08
(Bitte klicken Sie unter "Rechtssache" auf den obersten Link "C‑511/08")
Wir empfehlen den Gütezeichen-UnternehmerInnen, die auch an deutsche Verbraucherkunden liefern, die Widerrufs-/Rückgabebelehrung in die AGB, die Empfangsbestätigungsmail und auch alls dauerhaft sichtbares Menü in den Shop aufzunehmen. Deshalb empfehlen wir auch die Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt, um zu prüfen, ob eine Anpassung Ihrer Texte erforderlich ist.
Neuregelung des Widerrufsrechts tritt zum 11. Juni 2010 in Kraft
Lange hat der Online-Handel auf eine Nachbesserung des Widerrufsrechts warten müssen. Am 11. Juni ist es soweit: die Neuregelung tritt in Kraft. Nachfolgend fassen wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen:
Mehr Zuverlässigkeit: Musterbelehrung als Gesetz
Die neue Musterbelehrung ist nicht mehr wie bisher als Verordnung der tagesaktuellen Rechtsprechung unterworfen, sondern erhält den Rang eines Gesetzes. Damit entfallen grundsätzlich die bisherigen Unsicherheiten bei der Verwendung des gesetzlichen Musters. Ein wichtiger Fortschritt für die Branche, den anders als heute können Sie sich auf die Rechtskonformität des Musters verlassen.
Belehrung in Textform unverzüglich nach Vertragsschluss reicht aus
Bisher musste die Widerrufsbelehrung gegenüber dem Kunden in Textform vor Vertragsschluss zugesendet werden. Dies war Voraussetzung für die kurze 2-wöchige Widerrufsfrist und die Geltendmachung von Wertersatzansprüchen für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme.
Ab 11. Juni kann ein Händler diese beiden Regelungen auch dann verwenden, wenn er die Belehrung in Textform unverzüglich nach Vertragsschluss (d.h. spätestens am Tag nach Vertragsschluss)an den Kunden schickt. (s. Gestaltungshinweis [1] der neuen Belehrung.) Das bedeutet auch, dass die Widerrufsregelungen, die heute nur für den üblichen Onlinekauf gelten, mit der Neufassung dann auch auf Auktionsplattformen wie z.B. ebay Anwendung finden. Dies dürfte für viele Händler eine erhebliche Erleichterung bedeuten.
Textliche Änderungen nur im Detail
Der Text der neuen Musterbelehrung unterscheidet sich grundsätzlich nur wenig von der aktuellen Fassung. Der Gesetzgeber hat die bisherige Widerrufsfrist von 2 Wochen abgeändert in 14 Tage. Ebenfalls geändert hat sich die - aus Verbrauchersicht immer noch unsinnige - Auflistung von Paragrafen, die die Erfüllung der Informationspflichten regeln. Einzelheiten ergeben sich aus dem Gestaltungshinweis [3].
Wir empfehlen die ab 11.6.2010 gültige Widerrufsbelehrung oder optional dazu die Rückgabebelehrung, die nur für deutsche Verbraucherkunden gilt, nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt, in die rechtlich relevanten Texte Ihres Shops zu integrieren (AGB, Widerrufsbelehrung, Empfangsbestätigung,..). Für Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung und schicken Ihnen die Dateien per Mail zu.
Den Link zur Widerrufsbelehrung, die ab dem 11.6.2010 für deutsche Verbraucherkunden gilt, finden Sie hier.
Den Link zur Rückgabebelehrung, die ab dem 11.6.2010 für deutsche Verbraucherkunden gilt, finden Sie hier.
Einladung zum E-Day 2010 der WKO am 4.3.2010
Das Euro-Label - Österreichisches E-Commerce Gütezeichen möchte Sie zum
E-Day 2010 der Wirtschaftskammer
am Donnerstag, den 04. März 2010, sehr herzlich einladen.
Ort: Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Beginn: ab 9 Uhr
Das diesjährige Motto lautet Einfach Erfolgreich!
Der E-Day zeigt aktuelle Entwicklungen und Einsatzmöglichkeiten in der Informations- und Kommunikationstechnologie auf. Er überzeugt durch praxisbezogene Vorträge (Best Practice-Beispiele/erfolgreiche Problemlösungen), kreative Präsentationen und lebendige Experten-Diskussionen. Als jährliche Plattform bietet der E-Day zahlreiche Möglichkeiten, neue Kontakte zu knüpfen.
Weitere Ziele des E-Day 2010:
- Interesse für neue Technologien wecken – jede/r Besucher/in soll über den Tag mind. 3 Vorträge finden, die sie/ihn interessieren
- Expertenwissen wird leicht verständlich vermittelt – schon der Vortragstitel macht auf einem Blick den Nutzen für den Zuhörer erkennbar
- Neue Anwendungen durch Learning by Doing erlebbar zu machen
- Partner bekommen die Gelegenheit, sich als kompetente Ansprechpartner zu präsentieren
- eine Plattform für Expertengespräche zu sein
Wir freuen uns, Sie am Informationsstand des Gütezeichens begrüßen zu dürfen und sind überzeugt, dass der E-Day auch diesmal viele interessante Themen für Unternehmerinnen und Unternehmer bieten wird.
Im Rahmen des Programmpunktes "E-Commerce: Alles was Recht ist" bringen wir einen Erfahrungsbericht aus der Sicht eines zertifizierten Unternehmens zum Thema
"Das Österreichische E-Commerce Gütezeichen - Mehr Erfolg im Online-Handel".
Mag. Christoph Schram von der PXP interactive services & solutions AG, die den Haengemattenshop betreibt, berichtet aus der Praxis des Unternehmers.
Ort: Dworak-Saal
Zeit: zwischen 10:00 und 11:00
Das Programm des E-Days finden Sie hier: http://2010.eday.at/program.aspx?taf=
Für Fragen zum E-Day 2010 und zum Gütezeichen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Kontakt: Ing. Franz Haslinger, Tel: 01-5952112-52, Mail: haslingerguetezeichenat
Krone.at empfiehlt Gütezeichen
Bares Geld beim Einkauf übers Internet sparen (September 2009)
Mit der Erfindung des Internets ist vieles einfacher geworden, auch das Einkaufen. Online-Shops ermöglichen Shopping-Vergnügen rund um die Uhr - ohne Parkplatzsuche oder Warteschlagen. Krone.at verrät dir, worauf du beim Einkaufen übers Internet achten solltest und - viel wichtiger - wie du dabei bares Geld sparst.
CDs, Bücher oder Elektronikgeräte: Immer mehr Österreicher wickeln ihre Einkäufe über das Internet ab. Die Vorteile liegen längst auf der Hand: es ist schneller, bequemer und meist auch günstiger. Der Käufer muss nicht einmal mehr sein Haus verlassen: Sämtliche Produkte werden direkt vor die Tür geliefert. Dennoch gibt es ein paar Dinge, auf die du beim Shoppen im WWW achten solltest. Das erspart Ärger und Geld.
Das richtige Angebot ausfindig machen
Der Weg zum Schnäppchen führte bislang meist nur über umständliches Preise-Vergleichen in Einkaufszentren und das Wälzen von Prospekten und Katalogen. Wer online auf Shopping-Tour geht, muss sich darum nicht kümmern: Er überlässt das Vergleichen von Angeboten dem Internet.
Am einfachsten geht das über den Preisvergleich auf Krone.at (siehe Infobox), den du im Krone.at-Shop oder über Artikel aus den Bereichen Hardware, Software & Co. aufrufen kannst.
Alles was du jetzt noch tun musst, ist den Namen deines Wunsch-Produktes in das Suchfeld einzutippen und den "Suchen"-Button zu klicken. Im Handumdrehen listet dir der Preisvergleich die günstigsten Produkte auf und unterteilt diese zudem in unterschiedliche Kategorien - zum Beispiel digitale Spiegelreflexkameras mit oder ohne Objektiv.
Noch besser: Die Preis-Suchmaschine gibt Auskunft über Verfügbarkeit der Waren, Versandspesen oder Zufriedenheit der Kunden und zeigt dir neben dem günstigsten Preis aus Österreich auch die EU-weiten Preise an.
Warum ist das bloß so günstig?
Manch einer mag über die günstigen Preise der Online-Shops verwundert sein - schließlich zahlt man beim Elektrogroßmarkt ums Eck meist ein Vielfaches mehr. Der schnelle Check beweist's: Die "Canon EOS 400 D" kostet samt 18-55mm-Objektiv bei einem bekannten Elektromarkt 749 Euro.
Das gleiche Produkt lässt sich über den Preisvergleich jedoch bereits ab 713 Euro erstehen. Zuzüglich der Versandkosten von knapp sechs Euro hat man in diesem Fall immer noch an die 30 Euro gespart.
Wie geht das? Ganz einfach: Online-Shops verzichten auf großflächige Werbekampagnen, eine Armada von Personal oder exklusiv ausgestattete Ladenlokale. Das spart Geld, welches in Form von Preisnachlässen direkt an den Kunden weitergereicht wird.
Ein weiterer Vorteil: Online-Shops bieten oft individuell gestaltete Bundles an, in denen Komponenten verschiedener Hersteller aufeinander abgestimmt in einem kostengünstigen Paket zusammengeschnürt werden. Anderen Händlern fehlt diese Flexibilität meist.
Wie seriös ist das Ganze?
Wie so oft im Leben trifft man auch im Internet auf unseriöse Geschäftemacher. Die Spreu vom Weizen zu trennen ist allerdings nicht schwer. Über den Preisvergleich auf Krone.at siehst du auf einen Blick, wie zufrieden bisherige Kunden mit dem Service des Händlers waren.
Da sich solche Beurteilungen - zumindest bis zu einem gewissen Grad - auch fälschen lassen, verfügen seriöse Anbieter über ein Gütesiegel, beispielsweise das "Österreichische E-Commerce Gütezeichen" oder einen Stempel der "Stiftung Warentest". Auf www.guetezeichen.at findest du eine Liste aller in Österreich geprüften Anbieter.
Ein weiteres Merkmal für einen seriösen Anbieter: Auf der Homepage des Händlers befindet sich eine Anschrift mit Straße, Hausnummer und Ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner.
Das Kleingedruckte beachten
Der letzte Schritt, bevor es ans Bestellen geht, sollte ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sein. Unseriöse Händler verstecken hier meist in langen und komplizierten Gesetzes-Texten später hinzukommende Kosten, beispielsweise für Transport, Umtauschrecht, Einfuhrzölle (bei Bestellungen aus dem Ausland), Mehrwertsteuer oder Bezahlart.
Ordentliche Online-Shops präsentieren ihre AGB hingegen für jedermann sichtbar und halten diese kurz und verständlich. Zudem können Käufer die Geschäftsbedingungen oft direkt während des Bestellvorgangs lesen.
Worauf muss beim Bezahlen geachtet werden?
Die meisten Bedenken beim Abwickeln von Einkäufen über das Internet herrschen bei der Bezahlung vor. Schließlich möchte man vertrauliche Daten - beispielsweise die Kreditkartennummer - nicht über das Internet versenden. Seriöse Anbieter setzen daher auf Verschlüsselungstechniken, insbesondere "SSL" (Secure Socket Layer), auch erkennbar am zusätzlichen "s" in der Internetadresse: https:// statt http://
Solche Seiten werden vom Browser automatisch überprüft und als kritisch gemeldet, falls der Anbieter sich nicht mit einem gültigen Zertifikat als echter Besitzer der Adresse ausweisen können sollte.
Wer seine Waren dennoch nicht über Kreditkarte oder mittels Bankeinzug bestellen möchte, der sollte auch eine Möglichkeit zur Bestellung via Fax oder Telefon angeboten bekommen. Zu guter Letzt bleibt zwar immer noch die Bestellung per Nachname, die kostet den Kunden allerdings ein paar Euro mehr.
Quelle: Krone.at
Kurier epfiehlt das Euro-Label Gütezeichen
So kaufen Sie sicher im Internet ein (September 2009)
Der größte Fall von Kreditkarten-Diebstahl durch Hacker kommt vor Gericht. Der KURIER zeigt, wie man sicher im Internet einkauft.
Mit 130 Millionen gestohlener Kreditkarten-Informationen ist es der bislang größte Fall von Datendiebstahl: Ein 28-Jähriger US-Amerikaner hat sich zusammen mit zwei russischen Komplizen seit Oktober 2006 in diverse Firmen-Server gehackt und von dort die heiklen Daten entwendet. Diese Woche wurde nun gegen die Cyber-Gangster Anklage erhoben. Ihnen drohen bis zu 35 Jahre Haft sowie Geldstrafen von bis zu 1,25 Millionen Dollar. Der Vorfall wirft erneut die Frage auf, wie sicher Zahlungen im Internet sind. Nicht nur, dass primär die Kreditkarte beim privaten Einkauf im Online-Shop verwendet wird, lagern auch die Daten vom realen Einkauf auf vernetzten Firmen-Servern. So kann man mitunter Opfer eines Datendiebstahls werden, ohne jemals im Internet eingekauft zu haben.
Der KURIER gibt Tipps, worauf zu achten ist:
Fünf Tipps
Grundsätzlich sollte man nur in Online-Shops einkaufen, denen man vertraut. Wirkt der Web-Auftritt unseriös, sollte von einem Einkauf abgesehen werden. Laut den Sicherheitsexperten von Kaspersky verfügen gerade kleinere Online-Shops nicht über die notwendigen Mittel, ihre Webseiten ausreichend zu sichern.
Vertrauenswürdige Online-Shops sind mit dem grün-blauen EURO-Label gekennzeichnet.
Unter www.guetezeichen.at findet sich eine Liste von Internet-Händlern, die die Gütekriterien erfüllen.
Bevor man die Kreditkartennummer im Online-Shop eingibt, muss man sich vergewissern, ob eine sichere und verschlüsselte Verbindung vom Privat-PC zum Verkäufer besteht. Diese erkennt man an der Internet-Adresse: Anstatt mit http:// muss die Webseite mit https:// beginnen. Im Internet-Browser wird dies mit einer farblich unterlegten Adressleiste hervorgehoben, außerdem scheint ein Schloss-Symbol auf. Ein Klick auf dieses Zeichen zeigt ein Sicherheitszertifkat an. Treten Unstimmigkeiten auf, sollte der Einkauf abgebrochen werden.
Im Zweifelsfall kann auf andere, etablierte Zahlungsdienste zurückgegriffen werden. Anbieter wie PayPal (z.B. bei eBay) oder ClickAndBuy (z.B. bei iTunes) agieren als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Der Kunde erstellt bei diesen Services einen Online-Account, der mit Konto oder Kreditkarte verknüpft wird. Die Server dieser Anbieter sind besonders gut gegen Attacken von Kriminellen gerüstet. Eine Studie des Österreichischen Instituts für Angewandte Telekommunikation stellt vor allem PayPal ein gutes Zeugnis aus, da die Daten durch ein zusätzliches Passwort gesichert sind.
Der eigene Computer muss am aktuellen Stand gehalten werden, um Hackern kein Einfallstor zu bieten. Sowohl Betriebssystem als auch Software sollte regelmäßig auf Aktualisierungen überprüft werden. Tut man dies nicht, können sich Hacker im System einschleusen und jede Aktion mitprotokollieren. Selbst wenn man in einem seriösen Webshop einkauft, können Kriminelle so an die Kreditkartennummer kommen.
Am Computer muss ein Virenschutz installiert sein. Dieser schützt vor Lauschangriffen von Cyber-Kriminellen und enttarnt manipulierte Webseiten.
Artikel vom 18.08.2009 16:43 | KURIER | Benjamin Sterbenz














