Was ist in Online-Shops zu beachten?
Wenn Sie online Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, müssen Sie sicherstellen, dass alle wichtigen Informationen in Ihrem Shop auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Diese Informationen müssen nicht nur auf dem Produkt selbst angezeigt werden, sondern auch an anderen Stellen Ihres Online-Shops leicht auffindbar sein – zum Beispiel auf der Produktseite oder in einer Anleitung auf Ihrer Website.
Besonders wichtig ist es, klar anzugeben, ob und wie Ihr Produkt barrierefrei genutzt werden kann und ob es mit „assistiven“ Technologien (z. B. Screenreadern oder Sprachausgabesoftware) kompatibel ist.
Konkret sind folgende Punkte zu beachten:
- Verständlichkeit: Die auf der Website enthaltenen Texte müssen einfach und klar formuliert sein, sodass sie auch für Menschen mit Lese- oder Verständnisschwierigkeiten leicht erfassbar sind.
- Lesbarkeit und Design: Der Text muss in einer gut lesbaren Schriftart mit angemessener Schriftgröße und hohem Kontrast dargestellt werden, damit er auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder auf kleinen Bildschirmen gut lesbar ist. Zudem muss der Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen anpassbar sein, damit der Text je nach Bedarf individuell verändert werden kann.
- Kompatibilität mit Hilfsmitteln: Die Inhalte müssen in Textformaten vorliegen, die von assistiven Technologien wie Screenreadern oder Sprachausgabesoftware genutzt werden können. Ebenso muss die Website so gestaltet sein, dass eine vollständige Bedienung ohne Maus möglich ist. Das bedeutet, dass alle Funktionen über die Tastatur oder andere Eingabegeräte bedienbar sein müssen.
- Verschiedene Darstellungsformen: Die Inhalte müssen multimedial bereitgestellt werden. Neben Text müssen auch andere Formate wie Audio, Videos und Bilder genutzt werden. Auf der anderen Seite müssen Nicht-Text-Inhalte wie Bilder oder Grafiken auf der Website zusätzlich mit Textbeschreibungen (Alt-Text) oder Audiobeschreibungen versehen werden.
- Beschreibung der Funktionen: Die Produktanleitung muss genau erklären, welche Funktionen das Produkt hat, die Menschen mit Behinderungen helfen. Für jede Funktion muss angegeben werden, ob und wie sie barrierefrei nutzbar ist. Das umfasst:
- Handhabung: Wie wird das Produkt bedient (z. B. über Tasten, Touchscreen, Sprachsteuerung)?
- Steuerung und Feedback: Wie gibt das Produkt Rückmeldungen (z. B. akustische Signale oder visuelle Hinweise)?
- Input und Output: Wie nimmt das Produkt Eingaben entgegen (z. B. Tasteneingaben, Sprachbefehle)? Wie gibt es Ausgaben (z. B. Text, Ton)?
Achtung: Diese Anforderungen gelten ebenso für alle PDF-Dokumente und anderen herunterladbaren Inhalte auf Ihrer Website, die ebenfalls barrierefrei gestaltet sein müssen
Wer ist betroffen?
Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen neben Online-Händlern mit Websites, Online-Shops und Apps, auch öffentliche Institutionen wie Behörden und Bildungseinrichtungen sowie Anbieter digitaler Dienstleistungen.
Ausnahmen: Nicht betroffen sind Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Auch private Websites, die keine kommerziellen Absichten verfolgen, fallen in der Regel nicht unter das Gesetz.
Fristen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Für bereits bestehende Produkte und Dienstleistungen gilt eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
Unternehmen, die gegen die Barrierefreiheitspflicht verstoßen, müssen je nach Unternehmensgröße mit einem Bußgeld von bis zu 80.000 € rechnen.
Tipps:
- Auf der Website der WKO finden Sie weitere Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz.
- Für die technische Barrierefreiheit Ihres Online-Shops gibt ein Check der Website mit einer kostenlosen Browser-Erweiterung (z.B. https://chromewebstore.google.com/detail/axe-devtools-web-accessib/lhdoppojpmngadmnindnejefpokejbdd, https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/axe-devtools/) einen guten ersten Einblick, was noch zu tun ist. Alles Weitere klären Sie am besten mit Ihrem Webentwickler.
- Alle, die sich für eine Barrierefreiheits-Zertifizierung interessieren, sind bei unserem Partner WACA https://www.guetezeichen.at/unternehmen/partner-des-guetezeichens/web-accessibility-certificate-austria-waca/#c1702 in besten Händen.