Diese sollen Kund:innen darüber informieren, welche gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten und ob es für ein Produkt eine zusätzliche Garantie gibt.
Wichtig: Eine Garantie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Zusatzleistung – daher gibt es sie nicht bei jedem Produkt. Die neuen Labels gelten nur für Verkäufe an Verbraucher:innen (B2C), nicht für reine B2B-Geschäfte.
Die Hinweise müssen gut sichtbar und verständlich vor dem Kauf im Online-Shop angezeigt werden, zum Beispiel auf der Produktseite oder neben der Produktabbildung. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen Abmahnungen oder Geldstrafen.
Das Wichtigste zusammengefasst
Ja. Das Gewährleistungslabel ist verpflichtend, sofern Sie als Online-Shop Waren an Verbraucher:innen verkaufen. Das Garantielabel ist nur notwendig, wenn Sie oder einer Ihrer Hersteller freiwillig eine Garantie anbieten.
Im Online-Shop leicht erkennbar vor Abschluss des Kaufvorgangs. Beispielsweise im Rahmen des Bestell-Prozesses, auf der Checkout-Seite oder auf der jeweiligen Produktseite.
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, während die Garantie eine optionale (vertragliche) Vereinbarung ist. Wir haben in diesem Blogbeitrag bereits Informationen für Sie zu dem Thema gesammelt.
Nein. Es muss das von der Europäischen Union vorgegebene Label (bestehend aus Grafik, Text und QR-Code), verwendet werden.
Bußgelder sowie möglicherweise wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Da es sich um eine EU-Durchführungsverordnung handelt, gibt es keine Übergangsfristen. Die neuen Regelungen gelten ab 27.9.2026 und es gibt kein „Abverkaufsrecht“ für bestehende Ware.
Grundsätzlich ja, da die Verordnung vorschreibt, dass das Label „leicht und verständlich“ sein muss. Es empfiehlt sich das Label in jeder Sprache, die in Ihrem Shop zur Verfügung steht, anzuzeigen (z.B. wenn man die Sprache auf Spanisch umstellen kann, sollten die jeweiligen Labels nach Sprachumstellung auf Spanisch ersichtlich sein). Die EU wird die Labels in allen Amtssprachen zur Verfügung stellen.
Derzeit gibt es in Österreich noch kein nationales Umsetzungsgesetz. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Vorschriften der EU-Verordnung 2025/1960 zum größten Teil wortgleich bzw. sinngemäß übernommen werden.
Welche Onlineshops sind von dieser neuen Regelung betroffen?
Die neuen Labels sind verpflichtend, wenn Sie Waren an Verbraucher:innen verkaufen, also im B2C-Geschäft. Reine B2B-Verkäufe zwischen Unternehmen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Betreiben Sie einen Shop, der sowohl B2B als auch B2C verkauft, müssen die neuen Labels zumindest für Ihre Verbraucher:innen sichtbar sein.
Die Vorschriften gelten außerdem auch für Verkäufe über Online-Marktplätze. Plattformbetreiber müssen künftig sicherstellen, dass Händler:innen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die entsprechenden Labels anzeigen. Damit sind insbesondere große Marktplätze wie Amazon oder eBay gemeint.
Garantielabel vs. Gewährleistungslabel
Nicht jeder Online-Shop muss automatisch beide Labels anzeigen. Der Grund: Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht für Verbraucher:innen, während eine Garantie eine freiwillige Zusatzleistung ist.
Das Gewährleistungslabel müssen Sie daher grundsätzlich immer anzeigen, wenn Sie Waren an Verbraucher:innen verkaufen.
Das Garantielabel ist nur dann erforderlich, wenn für ein Produkt tatsächlich eine Herstellergarantie besteht und Sie diese Information vom Hersteller erhalten haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihre Kund:innen darüber zu informieren.
Wichtig dabei: Als Händler:in müssen Sie lediglich das Label korrekt anzeigen. Wenn Verbraucher:innen ihre Garantie in Anspruch nehmen möchten, müssen sie sich in der Regel an den Hersteller wenden.
Anforderungen an das Gewährleistungslabel
Die EU-Verordnung 2025/1960 legt genau fest, wie das Gewährleistungslabel aussehen muss. Dazu gehören unter anderem Schriftart, Symbole und Texte. Das Label muss daher in der vorgegebenen Form übernommen werden – eigene Anpassungen sind nicht erlaubt.
Die offiziellen Vorlagen finden sich im Anhang I der Verordnung und werden – mit möglichen kleinen Anpassungen – ungefähr so aussehen.
Für Verbraucher:innen muss aus dem Label unter anderem ersichtlich sein:
- wie lange die Gewährleistung gilt
- welche Pflichten der Online-Shop hat
- dass es je nach Land unterschiedliche Regelungen geben kann
Zusätzlich enthält das Label einen QR-Code, der zum EU-Portal „YourEurope“ führt. Dort finden Verbraucher:innen weitere Informationen und eine Erklärung zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
Wichtig für Händler:innen: Form, Farben, Proportionen und Inhalte dürfen nicht verändert werden. In der Regel muss das farbige Label verwendet werden, wenn der Kauf über einen Online-Shop erfolgt. Die schwarz-weiße Version ist nur in besonderen Fällen erlaubt, etwa wenn ein Vertrag über eine einfache Online-Schaltfläche oder per E-Mail abgeschlossen wird.
Anforderungen an das Garantielabel
Auch für das Garantielabel gibt es klare Vorgaben durch die EU-Verordnung. Der Unterschied zum Gewährleistungslabel besteht darin, dass Händler:innen einige Informationen selbst ergänzen müssen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- die Marke bzw. der Hersteller („Brand/Trademark“)
- eine Modellbezeichnung oder Modellkennung („Model Identifier“) zur eindeutigen Identifizierung des Produkts
- die Garantiedauer in Jahren
Für das Label ist ebenfalls eine bestimmte Gestaltung vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem die Schriftart Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold) sowie festgelegte Farben und Layoutvorgaben. Auch hier dürfen die grundlegenden Designvorgaben nicht verändert werden.
Die offiziellen Vorlagen für das Garantielabel sind im Anhang II der EU-Verordnung enthalten und werden – mit möglichen kleineren Anpassungen – in etwa so aussehen.
Platzierung der Labels im Online-Shop
Die EU-Verordnung schreibt keinen konkreten Platz im Online-Shop für die Labels vor. Wichtig ist jedoch, dass Verbraucher:innen die Informationen vor Abschluss des Kaufs sehen können.
In der Praxis empfiehlt es sich daher, die Labels direkt auf der Produktseite anzuzeigen. So können Kund:innen die Informationen bereits beim Betrachten des Produkts einsehen.
Beim Gewährleistungslabel könnte es auch ausreichend sein, dieses im Bestellprozess oder auf der Checkout-Seite darzustellen. Der Grund: Dieses Label ist für alle Produkte gleich und enthält keine produktspezifischen Informationen.
Das Garantielabel hingegen ist in der Regel produktspezifisch, da dort unter anderem die Modellbezeichnung und die Garantiedauer angegeben werden müssen. Deshalb sollte dieses Label direkt beim jeweiligen Produkt angezeigt werden, damit die Informationen eindeutig zugeordnet werden können.
Sanktionen bei Verstößen und wichtige Fristen
Wenn die neuen Labels fehlen oder falsch umgesetzt sind, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Mitbewerber oder Verbände können in solchen Fällen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Schon eine Aussage wie zum Beispiel „10 Jahre Garantie“ ohne das entsprechende Garantielabel kann als irreführend bewertet werden.
Da die EU-Verordnung sehr genaue Vorgaben macht, sollten Händler:innen ausschließlich die offiziellen Vorlagen der EU verwenden. Eigene Anpassungen oder Abweichungen sind nicht vorgesehen. Da es sich um EU-weite Verbraucherrechte handelt, können Kontrollen auch länderübergreifend durch europäische Verbraucherschutzbehörden erfolgen.
Die neuen Regeln müssen spätestens ab dem 27. September 2026 vollständig umgesetzt sein. Eine Übergangsfrist gibt es nicht – ab diesem Zeitpunkt können nicht konforme Angebote abgemahnt werden.
Da erste Entwürfe der Labels bereits seit 2025 verfügbar sind, empfiehlt es sich, die Umsetzung frühzeitig zu planen und zu testen, damit Ihr Online-Shop rechtzeitig vorbereitet ist.
Praxistipps & Checkliste
Besorgen Sie sich die offiziellen Label-Dateien in den für Sie relevanten Sprachen und testen Sie bereits mögliche Einbindungsformen.
Integrieren Sie das Gewährleistungslabel (Offizielle Vorlagen hier zum Download) prominent im Template (Produktseite, Footer, Checkout-Seite). Es empfiehlt sich sowohl in der Webbrowser-Ansicht als auch auf der mobilen Ansicht zu testen.
Führen Sie nach dem 27.9. eine „Konformitäts-Check“ durch. Achten Sie auf korrekten Label-Text, sichtbare Platzierung und einen funktionierenden QR-Code. Die Darstellung muss auf mobiler Ansicht und Web-Ansicht funktionieren.
Überprüfen Sie Ihr Sortiment bzw. Ihre Hersteller. Wenn Herstellergarantie für bestimmte Produkte besteht, muss auch das Garantielabel korrekt implementiert werden.