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Rücknahmeverpflichtung bei Altgeräten und Batterien

Symbolbild Batterien (Quelle: pixabay - public domain)

Informationspflichten des Versandhandels

VersandhändlerInnen sind dazu verpflichtet, KonsumentInnen auf die Rücknahme von Altgeräten und Batterien hinzuweisen. Die Angaben darüber müssen in einem Online-Shop offensichtlich und leicht verständlich sein. Ein bloßer Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend. Denkbar ist beispielsweise, dass Unternehmen in ihrem Online-Shop eine eigene Seite einrichten, auf der sie die notwendigen Informationen bereitstellen, oder dass sie KonsumentInnen darüber im Rahmen des Bestellvorganges benachrichtigen.

VersandhändlerInnen müssen KonsumentInnen gegenüber Angaben darüber machen,

  • dass sie die Möglichkeit haben, Altgeräte oder Batterien bei der Zustellung gegen Bezahlung einer Gebühr abzugeben oder später auf eigene Kosten zurückzusenden,
  • welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen die Rücknahme kennt,
  • an welche Adresse sie ihre Altgeräte oder Batterien senden können.

Einschränkung der Rücknahmeverpflichtung

Die Elektroaltgeräteverordnung schränkt die Rücknahmeverpflichtung auf Produkte ein, die „von gleichwertiger Art (sind) und dieselbe Funktion wie das abgegebene Gerät erfüllt (haben)“. Das heißt, dass es diese nicht gibt, wenn die Konsumentin oder der Konsument beispielsweise ein TV-Gerät erwirbt und einen Kühlschrank entsorgen möchte. Die Batterienverordnung kennt keine vergleichbare Ausnahme. Unternehmen sind immer dazu verpflichtet, Gerätebatterien zurück zu nehmen. Das gilt unabhängig davon, ob KonsumentInnen eine neue Batterie erwerben oder nicht.

Muster für Online-Shops

Der Hinweis für KonsumentInnen kann beispielsweise folgenden Inhalt haben:

Wir als Händler sind dazu verpflichtet, dass wir bei der Abgabe eines Elektro- und Elektronikgerätes an KonsumentInnen ein Elektro- und Elektronik-Altgerät gleicher Art kostenlos entgegennehmen und entsorgen. Bei Lieferung des Neugeräts nehmen wir auf Wunsch das Altgerät gegen Bezahlung einer Transportgebühr mit. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es KonsumentInnen möglich, dass sie die Elektro- und Elektronikgeräte gleicher Art an (Adesse) senden. Die Kosten der Zusendung tragen die KonsumentInnen. In beiden Fällen ersuchen wir unter (Kontaktdaten) um Kontaktaufnahme, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren.

Gerätebatterien nehmen wir von jedem an und entsorgen diese fachgerecht.

Unabhängig von der Entsorgung durch unser Unternehmen können KonsumentInnen ihre Elektro- und Elektronikgeräte oder ihre Gerätebatterien unentgeltlich bei Sammelstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbänden sowie bei Sammelstellen der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder Gerätebatterien entsorgen. Eine Liste der Sammelstellen und ihre Öffnungszeiten finden Sie unter www.elektro-ade.at.

Ausnahme der Rücknahmeverpflichtung

VersandhändlerInnen sind zu keiner Rücknahme von Altgeräten oder Batterien verpflichtet, wenn sie in jedem politischen Bezirk mindestens zwei Abgabestellen einrichten, bei denen KonsumentInnen ihre Produkte kostenlos entsorgen können. In diesem Fall müssen Online-Shops KonsumentInnen über die Abgabestellen und ihre Öffnungszeiten informieren. Das muss ebenso wie der Hinweis über die Rücknahmeverpflichtung offensichtlich und leicht verständlich geschehen.

Alternative: Nutzungsvertrag mit der ARGE Elektroaltgeräte Versandhandel

VersandhändlerInnen müssen kein eigenes Abgabestellensystem einrichten, wenn sie  sich demjenigen der ARGE Elektroaltgeräte Versandhandel anschließen. Dafür ist der Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der Betreiberin notwendig. Die jährlichen Kosten an der Teilnahme in diesem Abgabestellensystem sind von den im Online-Shop angebotenen Artikel, die unter die EAG-VO oder die Batterien-VO fallen, abhängig. Sie betragen zwischen 290 und 990 Euro im Jahr. Weiterführende Informationen zur ARGE Elektroaltgeräte Versandhandel und ihren Leistungen finden VersandhändlerInnen hier: https://www.wko.at/branchen/handel/sammelstellen.pdf.

Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle hilft

Online-Shops, für die die Elektroaltgeräte- und Batterienverordnung gilt, können sich bei Fragen zum Thema an die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle wenden. Sie ist laut Eigenangaben eine „Informationsdrehscheibe für alle von der EAG-VO sowie der Batterien-VO Betroffenen“ und unter der Website https://www.eak-austria.at erreichbar.

Zusammenfassung

VersandhändlerInnen, die Elektrogeräte und Batterien verkaufen, müssen Altgeräte und Batterien von allen KonsumentInnen entsorgen. Auf ihrer Website muss sich dazu ein eindeutiger und leicht auffindbarer Hinweis finden. Er soll BesucherInnen verständlich über diese Rücknahmeverpflichtung informieren. AnbieterInnen, die sich von der Pflicht befreien wollen, Altgeräte oder Batterien für KonsumentInnen zu entsorgen, können mit der ARGE Elektroaltgeräte Versandhandel einen Nutzungsvertrag abschließen. In diesem Fall müssen sie KonsumentInnen ausschließlich über die kostenlose Möglichkeit der Rückgabe bei den Abgabestellen der ARGE hinweisen.