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Widerrufsbutton: Neue rechtliche Vorgaben für Online-Händler:innen ab Juni 2026

Ziel ist, dass Verbraucher:innen einen im Internet geschlossenen Vertrag ebenso leicht widerrufen können, wie sie ihn abschließen können. Das heißt: Neben den bereits bekannten Informationspflichten (Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular) muss der Online-Shop einen gut lesbaren Button zur Verfügung stellen, mit dem man den Vertrag direkt widerrufen kann.

  

Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons geht auf das neue Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 zurück und soll durch einen neuen § 13a im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) umgesetzt werden. Das Gesetz ist auf Verträge anzuwenden, die ab dem 19. Juni 2026 abgeschlossen werden. 

Mit Stand Anfang Juni 2026 ist die Änderung im FAGG noch nicht erfolgt, wir empfehlen aber trotzdem schon jetzt die Implementierung des Widerrufsbuttons. 

Anforderungen an den Widerrufsbutton

Der Widerrufsbutton muss 

  • sichtbar,
  • deutlich beschriftet und
  • während der gesamten Rücktrittsfrist verfügbar sein.

Das bedeutet im Detail:

  • Beschriftung: Der Button muss gut lesbar mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichen eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein (z. B. „Vom Vertrag zurücktreten“). Wichtig ist nur, dass die Beschriftung klar zum Ausdruck bringt, dass es um den Widerruf geht.
     
  • Platzierung: Der Widerrufsbutton muss im Online-Shop so platziert sein, dass Verbraucher:innen ihn sofort und leicht finden – z.B. auf der Seite „Widerruf“ oder als auffälliger Link im Footer der Webseite. Sie muss während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar und hervorgehoben sein. Unter keinen Umständen darf der Button erst durch umständliches Herunterladen einer App o.ä. erreichbar sein, wenn der Vertrag nicht auf diese Weise abgeschlossen wurde.
     

Ablauf der Online-Rücktrittserklärung

Der Widerrufsbutton führt zu einem Online-Formular, über das Verbraucher:innen ihren Rücktritt vom Vertrag direkt im Shop erklären können. Kund:innen müssen dieses Formular ausfüllen und anschließend absenden.

Welche Angaben müssen möglich sein?

Im Formular sollten Verbraucher:innen zumindest folgende Informationen angeben können:

  • ihren Namen
  • Daten zur Identifizierung der Bestellung, zum Beispiel Bestell- oder Rechnungsnummer
  • ein elektronisches Kommunikationsmittel, über das sie die Bestätigung ihres Widerrufs erhalten möchten (z. B. E-Mail, Messenger oder App)

Wenn Kund:innen ein Kundenkonto im Shop haben und eingeloggt sind, können diese Informationen optional auch bereits automatisch im Formular vorausgefüllt sein. Wichtig ist dann, dass die Kund:innen ihre Daten noch einmal überprüfen und bestätigen können.

Widerruf bestätigen

Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, müssen Verbraucher:innen den Widerruf noch einmal aktiv bestätigen. Dafür braucht es eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Beschriftung wie „Widerruf bestätigen“ oder „Rücktritt bestätigen“. Erst mit diesem Klick wird der Widerruf tatsächlich abgeschickt. Dieser zusätzliche Schritt stellt sicher, dass der Widerruf nicht versehentlich ausgelöst wird.

Eingangsbestätigung

Sobald der Widerruf abgesendet wurde, müssen Sie dem/der Verbraucher:in unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Widerrufserklärung senden. Diese Bestätigung muss über das Kommunikationsmittel erfolgen, das im Formular angegeben wurde – zum Beispiel per E-Mail. Darin müssen der Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs beim Unternehmen enthalten sein. Gesetzlich wird verlangt, dass diese Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wird. In diesem Falle handelt es sich um einen Text oder PDF, die der Kunde abspeichern kann und der Onlinehändler nach Übermittlung nicht mehr verändern kann.

Das Widerrufsrecht gilt als fristgerecht ausgeübt, sobald die Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgeschickt wurde.

Schritt-für-Schritt: Was Online-Händler:innen jetzt tun sollten

Damit Ihr Shop rechtzeitig zum Stichtag im Sommer 2026 rechtskonform aufgestellt ist, sollten Sie folgende Schritte setzen:

  1. Legen Sie einen neuen Menüpunkt oder sichtbaren Bereich fest, wo der Button platziert wird. Markieren Sie ihn gemäß Vorgabe (z.B. Button-Text “Vertrag widerrufen”). Achten Sie darauf, dass der Button leicht zugänglich ist – er sollte dem/der Verbraucher:in nicht erst nach langem Suchen zugänglich gemacht werden.
  2. Hinterlegen Sie im System ein Formular, das beim Klick auf „Vertrag widerrufen“ geöffnet wird. Die Felder sollten mindestens Name, Vertragsdaten (Bestellnummer, Artikeldetails o.Ä.) und eine Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung enthalten (E-Mail Adresse oder Telefonnummer). Nutzen Sie, wo möglich, die bereits vorhandenen Kundendaten aus dem Kundenkonto, damit eingeloggte Nutzer nur noch auf „Bestätigen“ klicken müssen.
  3. Stellen Sie das Formular so ein, dass nach Absenden durch den Kunden eine Bestätigung als Text oder PDF mittels gewähltem Kommunikations-Kanal versendet wird. Damit wird das Widerrufsrecht formell eingeleitet. Die Bestätigung sollte alle notwendigen Infos enthalten (Inhalt der Erklärung, Datum/Uhrzeit).

Fazit

Der Widerrufsbutton soll den Rücktritt vom Online-Vertrag so einfach machen, wie es der Bestellprozess ohnehin ist. Die neue Pflicht, eine gut sichtbare Rücktrittsfunktion bereitzustellen, trifft alle österreichischen Online-Shops mit Verbraucher­verträgen. Wer jetzt nachbessert, stellt Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit zugleich sicher.