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Das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz

Logo Staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle

Seit 9.1.2016 ist das AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) in Kraft und die in § 4 AStG genannten Schlichtungsstellen (AS-Stellen) haben ihre Tätigkeit aufgenommen. Ziel des AStG ist es, dass außergerichtliche Schlichtungsverfahren für nahezu sämtliche durch KonsumentInnen mit Wohnsitz in einem EWR-Staat abgeschlossenen Verbrauchergeschäfte angeboten werden. Diesen breiten Bereich decken die im Gesetz genannten Schlichtungsstellen für Österreich ab, wobei im Wesentlichen jede Stelle für einen speziellen Bereich zuständig ist. Für Online-Kaufverträge und Online-Dienstleistungen wird grundsätzlich die Zuständigkeit des „Internet Ombudsmann“ und alternativ der „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ gegeben sein.

Der Internet Ombudsmann bietet somit, als staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, ein Schlichtungsverfahren nach den Vorgaben des AStG an. Das neue Verfahren findet bei Beschwerden von KonsumentInnen mit Wohnsitz in Österreich oder einem anderen EWR-Staat Anwendung, wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde und der Unternehmer seinen Sitz in Österreich hat. Bei Beschwerden von KonsumentInnen mit Wohnsitz in Österreich, die nicht unter das Schlichtungsverfahren nach dem AStG fallen (z.B. wenn der Unternehmer seinen Sitz im EU-Ausland hat), führt der Internet Ombudsmann das bisherige Schlichtungsverfahren durch. Ausführliche Informationen zu den Verfahren gibt es in den Verfahrensrichtlinien:

AStG-Verfahrensrichtlinien
http://www.ombudsmann.at/media/file/67.Richtlinien_Internet_Ombudsmann_AStG-Verfahren.pdf

Richtlinien für das Standard-Verfahren
https://secure.ombudsmann.at/media/file/66.Richtlinien_Internet_Ombudsmann_Standard-Verfahren.pdf
 

Informationspflichten für Online-Händler:

Im Zusammenhang mit den neuen Schlichtungsverfahren für Verbraucher sind auch gesetzliche Informationspflichten vorgesehen (Art 14 ODR-VO, § 19 AStG und § 4 Abs 1 Z 19 FAGG).
Können der Unternehmer und der Verbraucher in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen, so hat der Unternehmer binnen angemessener Frist den Verbraucher auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) auf die für ihn zuständige AS-Stelle oder zuständigen AS-Stellen hinzuweisen. Dabei ist auch die Website der jeweiligen AS-Stelle anzugeben. Der Unternehmer hat zugleich anzugeben, ob er an einem Verfahren teilnehmen wird.

 

Textvorschlag für die AGB:

Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen. Nähere Informationen zur Streitschlichtung und Aufgabe einer Beschwerde unter www.ombudsmann.at

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse: [Kontakt-E-Mail-Adresse Ihres Unternehmens einfügen]

 

Verwandte Links

  • Website des Internet Ombudsmann