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Preisfehler im Onlineshop – muss ich liefern?

Es gibt hierbei zwei Dinge, die für die Gültigkeit einer Onlinebestellung relevant sind: Den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und in weiterer Folge das Thema „Irrtum“.

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Ein erster Punkt, den Sie in so einem Fall für Ihren Onlineshop überprüfen sollten, ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Ein klassischer Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Im Online-Business verhält sich das nicht so, wie man im ersten Moment meint: Das Angebot kommt von Kundenseite, die Annahme durch Sie als Shop-Betreiber.

Die Bestellung einer Kundschaft stellt also das verbindliche Angebot dar, etwas für den angegebenen Preis kaufen zu wollen. Sie können als Shop-Betreiber diese Bestellung, also das Angebot, dann annehmen oder ablehnen. Erst bei Annahme der Bestellung kommt ein gültiger Kaufvertrag zustande.

Die Annahme der Bestellung bei einem Onlineshop kann auf verschiedenste Arten erfolgen, zum Beispiel erst durch den Versand der Ware oder die Aufforderung zur Bezahlung mittels Vorauskassa. Ihr Vorgehen in Ihrem Onlineshop sollten Sie unbedingt in den AGB festlegen.

Weiters achten Sie bitte auf die Formulierung der Bestellbestätigungs-Mail an den Kunden. Eine Formulierung wie „Wir nehmen Ihre Bestellung dankend an und werden Ihren Auftrag unverzüglich ausführen.“ kann durchaus als Vertragsannahme verstanden werden. Wenn Sie die Bestellung erst nach manueller Kontrolle annehmen, empfehlen wir eher einen Text wie „Wir haben Ihre Bestellung erhalten und werden diese unverzüglich bearbeiten. Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt erst mit Versendung der Ware.

Sollte also in Ihrem Onlineshop und in Ihren AGB der Vertragsabschluss erst durch Ihre manuelle Annahme des Vertrags zustande kommen, dann können Sie hier die Kundin und den Kunden informieren, dass Sie dieses Kaufanbot nicht annehmen und Sie haben rechtlich keine Konsequenzen zu befürchten.

Anfechtung wegen Irrtums

Haben Sie als Shopbetreiber nun voreilig eine Bestellung angenommen und bemerken erst danach, dass es sich um einen falschen Preis handelt, dann haben Sie unter bestimmten Bedingungen noch immer die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.

Wir sprechen hier dann von einer Irrtumsanfechtung. Zuerst muss allerdings geklärt werden, ob überhaupt der richtige Irrtum vorliegt, und dann müssen noch die weiteren Voraussetzungen zur Irrtumsanfechtung zutreffen.

Der Irrtum

In unserer Rechtsprechung gibt es zwei verschiedene Irrtümer, den Erklärungsirrtum und den Motivirrtum.

Ein Motivirrtum kann sein, wenn der Verkaufspreis falsch kalkuliert, eine alte Preisliste eingespielt oder irrtümlich angenommen wurde, dass die Ware noch auf Lager sei. Dieser Irrtum bemächtigt Sie nicht dazu, einen Vertrag zu widerrufen.

Der Erklärungsirrtum liegt vor, wenn der Preis falsch eingetippt wurde (z.B. Zahlendreher oder falsche Kommastelle), wenn ein Bedienungsfehler, ein technischer Anzeigefehler oder ein Fehler beim Datentransfer mit einer anderen Software vorliegt. Nur bei einem Erklärungsirrtum können Sie also den Vertrag aufheben – sofern:

Zusätzliche Voraussetzungen

Kommen wir zu den zusätzlichen Voraussetzungen, die noch notwendig sind, um den Vertrag wirklich aufheben zu können. Es gibt zwei Voraussetzungen, von denen eine zutreffen muss, damit Sie ohne rechtliche Bedenken einen zuvor angenommenen Kaufvertrag auflösen können:

 „Offenbar-Auffallen-Müssen“ bedeutet, dass der Preisunterschied im Vergleich zu anderen Shops derartig extrem ist, dass der Kundin und dem Kunden der Irrtum hätte auffallen müssen.

Wenn Sie die Kundschaft rechtzeitig über den Irrtum aufklären, sodass dieser keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Entscheidungen getroffen hat oder Verpflichtungen eingegangen ist auf Basis Ihres Kaufvertrags, dann können Sie den Vertrag ebenfalls aufheben. Wenn die Kundin und der Kunde allerdings bereits Zubehör bestellt hat, das nur mit Ihrem Produkt verwendet werden kann, dann war dies nicht mehr „rechtzeitig“.


Zusammenfassung

Sollte Ihnen also im Onlineshop einmal ein Fehler passieren, dann ist noch nicht gleich alles verloren. Wir empfehlen Ihnen daher, den Onlineshop von Beginn an auf einen manuellen Vertragsabschluss umzustellen, sodass der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jedenfalls erst nach der Bestellbestätigung des Onlineshops passiert.