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Was bedeutet die Geoblocking-Verordnung für Unternehmen?

Die Geoblocking-VO führt also dazu, dass beispielsweise deutsche Verbraucher/innen, die einen österreichischen Online-Shop aufrufen, die gleichen Inhalte sehen können müssen, wie nationale Konsument/innen. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung ist es erlaubt, dass das Unternehmen sie auf das deutsche Angebot weiterleitet. Gibt es nationale Regelungen, die es verbieten, bestimmte Inhalte zu sehen, ist die Weiterleitung Dritter auf andere Shop-Angebote zulässig. Das ist beispielsweise bei Jugendschutz- oder Vertriebsverbot-Vorschriften denkbar, die ausschließlich einen Verkauf in Österreich vorsehen.

Symbolbild Europakarte (Lizenz: CC0)

Auswirkungen für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet die Geoblocking-VO, dass sie Besucher/innen nicht aufgrund ihrer IP-Adresse, die Auskunft über ihre Herkunft gibt, blockieren dürfen. Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die Konsument/innen aus einem bestimmten Land von einem Einkauf ausschließen, sind ebenfalls unzulässig. Das gleiche gilt für die Blockierung bestimmter Postleitzahlen im Rahmen der Bestellung.

Gleiche Geschäftsbedingungen für alle

Online-Shops müssen mit allen europäischen Konsument/innen zu den gleichen allgemeinen Geschäftsbedingung kontrahieren. Eine spanische Konsumentin, die beispielsweise von einem Angebot in Österreich profitieren möchte, muss das zu den gleichen Konditionen wie jemand aus Österreich machen können. Das gilt für Kaufverträge über Waren und für (elektronische) Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Webspace. Der Online-Shop ist jedoch nicht verpflichtet, seine Leistung in allen Mitgliedsstaaten der EU bereitzustellen. Er kann immer noch autonom entscheiden, in welche Länder er seine Waren liefert und wo Kund/innen sie abholen können. Dabei darf es zu keiner Diskriminierung von Unionsbürger/innen kommen.

Beispiel für eine unzulässige Bestimmung: Wir beliefern ausschließlich österreichische Kunden.
Beispiel für eine zulässige Bestimmung: Wir liefern ausschließlich nach Österreich.

Das Verbot unterschiedlicher AGB bedeutet nicht, dass es EU-weit einheitliche Preise geben muss. Sie richten sich nach der jeweiligen Besteuerung in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Das gleiche gilt für nationale Regelungen, die einen Verkauf verhindern, wie zum Beispiel den Jugendschutz oder Verkaufsverbote.

Die Anwendung unterschiedlicher AGB ist zulässig, wenn Unternehmen Streamingdienste anbieten, von der Mehrwertsteuer befreit sind oder Leistungen, wie zum Beispiel Musik, Software oder Spiele, vertreiben.

Auswirkungen auf die Zahlungsmethoden

Unternehmen können selbstständig darüber entscheiden, welche Zahlungsmittel sie für einen Einkauf in ihrem Online-Shop akzeptieren. Bieten sie ein Zahlungsinstrument an, muss dieses allen Kund/innen zur Verfügung stehen, unabhängig davon, woher sie kommen und aus welchem Land ihr Konto ist. Das gilt mit der Einschränkung, dass es sich bei der Zahlungsmethode um eine elektronische Transaktion handelt, Kund/innen durch verstärkte Sicherheitsmaßnahmen, die zumindest zwei Sicherheitselemente, wie zum Beispiel eine Prüfziffer, einen PIN oder einen TAN-Code umfassen, geschützt sind, und die Zahlung in einer Währung erfolgt, die das Unternehmen akzeptiert. Die bestellte Ware darf das Unternehmen solange zurückbehalten, bis es eine Bestätigung darüber erhält, dass der Kunde / die Kundin den Zahlungsvorgang eingeleitet hat.

Was bedeutet die Geoblocking-VO für Ihr Online-Angebot?

Als Unternehmen dürfen Sie Konsument/innen nicht aufgrund ihrer Herkunft benachteiligen. Konkret heißt das für Sie:

  • Sie dürfen Konsument/innen nicht automatisch auf nationale Shop-Angebote weiterleiten. Das ist ausschließlich mit deren Zustimmung zulässig. Es empfiehlt sich, dass Sie die Zustimmung dokumentieren – berücksichtigen Sie dabei, dass Sie durch das Setzen eines Cookies die Datenschutzgrundverordnung und das Telekommunikationsgesetz beachten müssen.
  • Gestalten Sie Ihren Bestellprozess so, dass jede/r bei Ihnen einkaufen kann. Das heißt, dass Sie keine Adressen mit ausländischen Postleitzahlen blockieren dürfen.
  • Sorgen Sie mit Ihrer Angebots-Ausrichtung dafür, dass in Ihren AGB eindeutig geregelt ist, welche Länder Sie beliefern. Beachten Sie, dass das Auswirkungen auf den Gerichtsstand hat. Wollen Sie österreichisches Recht angewendet haben, legen Sie das fest, indem Sie Waren nur nach Österreich liefern, Ihre Geschäftsbedingungen ausschließlich in Deutsch verfassen und Sie keine Fremdwährungen akzeptieren.